Die Leistungen des Lohnsteuerberatung Ennepe-Ruhr e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- können Sie durch die Begründung einer Vereinsmitgliedschaft in Anspruch nehmen.
Nach der Anmeldung werden Sie zunächst für ein Jahr Mitglied. Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag (s.u.) sind sämtliche Leistungen wie z.B. die Beratung in Lohnsteuerfragen, die Erstellung der EinkommenSteuererklärungen, etwaige Anträge an das Finanzamt, sowie die Prüfung von Steuerbescheiden und auch ggf. die Stellung von Rechtsbehelfsanträgen abgegolten.
Die Mitgliedschaft setzt sich danach automatisch jährlich fort. Im übrigen kann sie jederzeit wieder für das laufende Jahr aufgekündigt werden (bis 30.09. d.J.).
für unser umfangreiches Leistungspaket berechnen wir Ihnen folgende Beiträge:
Beitragsordnung der Lohnsteuerberatung Ennepe-Ruhr e.V. -Lohnsteuerhilfeverein- ab 2006 (gem. § 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG)
Grundbeitrag pro Jahr | 120,-€ |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 30,-€ |
Sozialermäßigung Auszubildende | 60,-€ |
Sozialermäßigung Arbeitslose | 90,-€ |
Mit dem Jahresbeitrag sind folgende Leistungen des Vereines für seine Mitglieder abgegolten:
- Lohnsteuerliche Beratungsleistung
- Erstellung von Anträgen/Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von Rechtsbehelfen